Allgemeines:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher und elektronischer Form zwischen dem Auftragnehmer HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH, in Dorfplatz 2, 4920 Schildorn (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt). Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Projekte und Dienstleistungen vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB-Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den entsprechenden Angeboten und Verträgen geregelt.
Angebot und Preisangaben:
Geschäftsgrundlage sind unsere jeweils gültigen Angebote. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Im Entgelt nicht enthalten sind Anreise, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TrainerInnen und TeilnehmerInnen, sowie sonstige Auslagen, die im Trainingskonzept und dem Detailangebot vorausgehen. Bei firmeninternen Seminaren übernimmt der Auftraggeber die tatsächlichen Kosten für die An-/Abreise (km-Geld EUR 0,50/km, EUR 0,05/km pro mitfahrendem Trainer), Unterkunft und Verpflegung der Trainer. Die Wahl des Verkehrsmittels steht dem Auftragnehmer frei, wobei im Interesse des Auftraggebers auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomische Transportmittel Wert gelegt wird. Abhängig vom gewählten Seminarort und dem Umfang der Seminarvorbereitung kann der Auftragnehmer entscheiden, bereits am Vortag / Vorabend anzureisen.
Zustandekommen eines Vertrages:
Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindlicher Erstkontakt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn vom Auftragnehmer ein schriftliches oder mündliches Angebot dem Auftraggeber unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollen Umfang schriftlich oder per E-Mail oder durch das Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
Copyright:
Für alle vom Auftragnehmer eingebrachten Dokumentationen, Unterlagen und Bildmaterial verbleibt das Urheberrecht bei HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH, sowie den in den Unterlagen genannten Dritten. Ergebnisse dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsunterlagen oder Arbeitsergebnissen und Bildmaterial darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH erfolgen.
Zustellung der Rechnung:
Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Umfasst ein Auftrag mehrere Einheiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung zu legen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen dem Auftraggeber per E-Mail (im PDF-Format) zugesandt. Die elektronischen Rechnungen sind mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen, wodurch die Echtheit des Dokumentes gewährleistet wird. Elektronisch versendete Schriftstücke mit einer solchen Signatur sind Originaldokumenten in Papierform rechtlich gleichgestellt.
Stornobedingungen
Wenn im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden für die Stornierung von bereits terminisierten Seminaren und Projekten folgende Sätze verrechnet:
- Storno 8 bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 40 % der Seminargebühren lt. Angebot
- Storno 6 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 60 % der Seminargebühren lt. Angebot
- Storno ab 4 Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Seminargebühren lt. Angebot
Falls der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht einhalten kann, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, einen alternativen Termin zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, die Reservierung zu stornieren, wobei die geltenden Stornobedingungen Anwendung finden.
Erfolgt ein Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers werden ihm 25 % der Seminargebühren, für die bereits entstandenen Aufwände (Planungsgespräche, Konzeption, Organisation) in Rechnung gestellt.
Haftung
Abgesehen von Personenschäden haftet HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist der Geschädigte beweispflichtig. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Trainer bzw. sämtlicher Erfüllungsgehilfen wie bspw. NachtbetreuerInnen.
Die HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH haftet nicht für allfällige Verletzungen oder sonstige Unfälle von Seminarteilnehmern, im Rahmen von Übungen (sowohl indoor als auch outdoor), Kursen und Ausbildungen. Die Teilnehmer verpflichten sich, bei der Ausübung sämtlicher Übungen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sollte ein Teilnehmer Bedenken an der Ausübung einer Übung haben, so kann er eigenverantwortlich auf die Teilnahme der Übung verzichten, wobei in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche (insbesondere Entgeltminderungsansprüche) gegenüber der HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH entstehen. Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass bei Übungen ein entsprechendes Unfallrisiko besteht, welches allein zu tragen ist.
Sofern Haftungsansprüche gegenüber Dritten, die von HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH beigezogen wurden, entstehen, tritt sie diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Beruht ein Schaden darauf, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig, ausreichend oder rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH ausgeschlossen.
Geheimhaltung
HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH verpflichtet sich, alle mit der Durchführung des Auftrags bekanntwerdenden Vorgänge vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle in unserem und für unser Unternehmen Tätigen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten der Seminarteilnehmer, die im Zuge der Seminarvorbereitung bzw. während des Seminars erhoben werden, in die Datenbank der HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH integriert werden. Die Verwendung erstreckt sich ausschließlich auf interne Zwecke, sowie zur Übermittlung der Unterlagen an die Seminarteilnehmer.
Veröffentlichung:
HerzHandVerstand – Christina Gumpinger GmbH ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen und diese zu veröffentlichen. (zB.: LinkedIn, Facebook, Instagram, Homepage) Die Kunden sind damit einverstanden und haben keinerlei Ansprüche auf etwaige Tantiemen.
Aufrechnungsverbot:
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Zuständigkeit
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Ried als Gerichtsstand vereinbart. Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich die Kundin/der Kunde mit diesen Bedingungen voll einverstanden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollten einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die in einem Angebot gesondert angeführten Vereinbarungen gelten vor den AGB.