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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher und elektronischer Form zwischen dem Auftragnehmer Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U., in Dorfplatz 2, 4920 Schildorn (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt). Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Projekte und Dienstleistungen vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB-Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den entsprechenden Angeboten und Verträgen geregelt.

2. Angebot und Preisangaben

Geschäftsgrundlage sind unsere jeweils gültigen Angebote. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Im Entgelt nicht enthalten sind Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TrainerInnen und TeilnehmerInnen, sowie sonstige Auslagen, die im Trainingskonzept und dem Detailangebot vorausgehen. Bei firmeninternen Seminaren übernimmt der Auftraggeber die tatsächlichen Kosten für die An-/Abreise (km-Geld EUR 0,42/km, EUR 0,05/km pro mitfahrende Trainer), Unterkunft und Verpflegung der Trainer. Die Wahl des Verkehrsmittels steht dem Auftragnehmer frei, wobei im Interesse des Auftraggebers auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomische Transportmittel Wert gelegt wird. Wenn die An- und Abreise insgesamt länger als 6 Stunden dauert, wird ein halber Tagessatzes für die Reisezeit verrechnet. Abhängig vom gewählten Seminarort und dem Umfang der Seminarvorbereitung kann der Auftragnehmer entscheiden, bereits am Vortag / Vorabend anzureisen.

3. Zustandekommen eines Vertrages

Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindlicher Erstkontakt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn vom Auftragnehmer ein schriftliches oder mündliches Angebot dem Auftraggeber unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollen Umfang schriftlich oder per E-Mail oder durch das Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.

4. COPYRIGHT

Für alle vom Auftragnehmer eingebrachten Dokumentationen, Unterlagen und Bildmaterial verbleibt das Urheberrecht bei Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U. den in den Unterlagen genannten Dritten. Ergebnisse dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsunterlagen oder Arbeitsergebnissen und Bildmaterial darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U. erfolgen.

5. Zustellung der Rechnung

Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Umfasst ein Auftrag mehrere Einheiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung zu legen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung

für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen dem Auftraggeber per E-Mail (im PDF-Format) zugesandt. Die elektronischen Rechnungen sind mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen, wodurch die Echtheit des Dokumentes gewährleistet wird. Elektronisch versendete Schriftstücke mit einer solchen Signatur sind Originaldokumenten in Papierform rechtlich gleichgestellt.

6. STORNOBEDINGUNGEN

Wenn im Angebot nichts anders vereinbart, werden für die Stornierung von bereits terminisierten Seminaren und Projekten folgende Sätze verrechnet.

  • Storno 4 bis 8 Wochen vor Seminarbeginn 40 % der Seminargebühren lt. Angebot
  • Storno 2 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 60 % der Seminargebühren lt. Angebot
  • Storno ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Seminargebühren lt. Angebot

Falls der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht einhalten kann, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, einen alternativen Termin zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, die Reservierung zu stornieren, wobei die geltenden Stornobedingungen Anwendung finden.

7. Haftungsausschluss

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Keine Haftung bei Indoor- und Outdoor-Übungen: Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U. haftet nicht für allfällige Verletzungen oder sonstige Unfälle, welche im Rahmen von Übungen (indoor oder outdoor), Kursen und Ausbildungen passieren. Der Kunde verpflichtet sich, bei sämtlichen Übungen im Rahmen von Kursen, Ausbildungen, etc. besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sollte er Bedenken an der Ausübung einer Übung haben, so verzichtet er eigenverantwortlich auf die Teilnahme der Übung, wobei in einem solchen Fall er keinerlei Ansprüche (insbesondere auch keine Entgeltminderungsansprüche) gegenüber Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U. hat. Er ist sich bewusst, dass bei Übungen ein entsprechendes Unfallrisiko besteht, welches er ganz allein trägt.

8. Geheimhaltung

Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U. verpflichtet sich, alle mit der Durchführung des Auftrags bekanntwerdenden Vorgänge vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle in unserem und für unser Unternehmen Tätigen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind.

9. Veröffentlichung

Lernen mit HerzHandVerstand – Christina Gumpinger e.U. ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen und diese zu veröffentlichen. (zB.: LinkedIn, Facebook, Instagram, Homepage) Die Kunden sind damit einverstanden und haben keinerlei Ansprüche auf etwaige Tantiemen.

10. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Sitz des Unternehmens – Dorfplatz 2, 4920 Schildorn.

12. Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13. SONSTIGES

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Ried als Gerichtsstand vereinbart. Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich die Kundin/der Kunde mit diesen Bedingungen voll einverstanden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.